General conditions of sale

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der WICH Vertriebs GmbH mit deren Kunden („Kunde“ bzw. „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware selbst durch die WICH Vertriebs GmbH hergestellt oder bei Zulieferern bezogen wurde.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müssten.
(4) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich durch die WICH Vertriebs GmbH zugestimmt wird.
(5) Individuelle Vereinbarungen für den Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der WICH Vertriebs GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich oder elektronisch als bindend bezeichnet.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die WICH Vertriebs GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
(3) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die WICH Vertriebs GmbH ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei dieser anzunehmen.
(4) Die Annahme kann entweder schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Lieferzeit

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der WICH Vertriebs GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Angaben von Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der WICH Vertriebs GmbH als verbindlich zugesagt.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der WICH Vertriebs GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder ihr unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten der WICH Vertriebs GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma WICH GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
In diesem Falle ist die WICH Vertriebs GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die neue voraussichtliche Lieferfrist wird dem Kunden umgehend mitgeteilt.
(3) Vereinbaren die Vertragsparteien nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der WICH Vertriebs GmbH, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf (§ 5 Abs.1) trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der WICH Vertriebs GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Die WICH Vertriebs GmbH ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt oder wenn erst nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der WICH Vertriebs GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, vor Auslieferung der Ware.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kundens oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur insoweit zulässig, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, insbesondere durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, dass der Anspruch auf die vertraglich geschuldete Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist die WICH Vertriebs GmbH neben dem oben benannten Recht zur Lieferung auf Vorkasse , nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die WICH Vertriebs GmbH berechtigt, die Versendung selbst oder durch andere Transportunternehmer durchzuführen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über oder wenn die Lieferung zwecks der Sendung das Lager der WICH Vertriebs GmbH verlässt.

§ 6 Annahmeverzug

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die WICH Vertriebs GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
(2) Verlangt die WICH Vertriebs GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Netto-Rechnungswertes. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die WICH Vertriebs GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zzgl. etwaiger Nebenforderungen im uneingeschränkten Eigentum der WICH Vertriebs GmbH.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die WICH Vertriebs GmbH bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Pfändung, unverzüglich zu benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist die WICH Vertriebs GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, sondern vielmehr die Berechtigung lediglich die Ware vorbehaltlich eines Rücktritts heraus zu verlangen. Nach ggf. erforderlicher Nachfristsetzung kann dann die Erklärung zum Rücktritt erfolgen.
(4) Der Kunde ist befugt nach den folgenden Maßgaben, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.
(5) Die bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware der WICH Vertriebs GmbH entstehende Erzeugnisse werden von dem Eigentumsvorbehalt ebenfalls umfasst. Die WICH Vertriebs GmbH gilt als Hersteller dieser Erzeugnisse. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, wird anteiliges Miteigentum erworben .Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(6) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an die WICH Vertriebs GmbH ab, die die Abtretung annimmt
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde ermächtigt. Eine Einziehung durch die WICH Vertriebs GmbH erfolgt nur in dem Falle, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall, hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
(7) mitzuteilen. Der WICH Vertriebs GmbH bleibt in diesem Fall das Recht vorbehalten, die unter Abs. (4) gewährte Befugnis zu widerrufen.

§ 8 Mängelansprüche des Kunden

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
(2) Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
(3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, anderenfalls ist eine Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(4) Das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) liegt bei der WICH Vertriebs GmbH. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Eine geschuldete Nacherfüllung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der geschuldeten Vergütung zurückzubehalten.
(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt die WICH Vertriebs GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, andernfalls der Kunde, es sei denn die fehlende Mangelhaftigkeit war für ihn nicht erkennbar.
(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der
(8) Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AVB nicht anders vereinbart.
(2) Die WICH Vertriebs GmbH haftet für von ihr und ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die WICH Vertriebs GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten gelten dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den nach der Art und Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Durschnittschaden begrenzt.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die WICH Vertriebs GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Sowohl die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, als auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie durch die WICH Vertriebs GmbH bleiben von den oben aufgeführten Haftungsausschlüssen unberührt.

§ 10 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 9 Abs.2 und 3 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Abschlussbestimmungen

(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen der WICH Vertriebs GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der WICH Vertriebs GmbH in Wernberg-Köblitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv. § 14 BGB ist. Die WICH Vertriebs GmbH sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. (3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.